§ 1 Allgemeines
Für die im Wege des Fernabsatzes (Internet, Email, Telefon,
Telefax, Brief) geschlossenen Verträge jeglicher Art zwischen der Edelstahlverarbeitung Bogner
GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennen die Auftraggeber diese AGB an.
§ 2
Vertragsabschluss
1. Der Vertrag über die von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zu erbringende
Lieferung / Leistung kommt mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie der Auftragsbestätigung oder
Auftragsausführung durch die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zustande.
2. Von der Edelstahlverarbeitung
Bogner GmbH abgegebene Angebote sind freibleibend und für spätere Lieferungen nicht verbindlich. Es gilt der bei
Vertragsabschluss gültige Preis. Angebote sind in der Regel 4 Wochen bindend.
3. Die Annahme von Aufträgen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Änderungen und
Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung eines Auftrages bedarf besonderer,
schriftlicher Zustimmung.
§ 3 Lieferung, Lieferfristen
1. Die Lieferungen erfolgen
grundsätzlich ab der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den
mit dem Transport beauftragten Unternehmer auf den Auftraggeber über.
3. Sofern nichts Abweichendes
vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Versandkosten. Bei Lieferungen in das Ausland anfallende Zölle,
Steuern, Gebühren und ähnliches sowie vom Besteller gewünschte besondere Lieferabwicklung und Sonderverpackungen
trägt der Auftraggeber.
4. Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung
zwischen dem Auftraggeber und der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der
Lieferfrist setzt technische Klärung in allen Einzelheiten und den Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu
liefernden Unterlagen voraus.
5. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert wenn:
- die
Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH Angaben, die für die Ausführung des Auftrages benötigt werden, nicht
rechtzeitig zugehen oder sie der Auftraggeber nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung
verursacht.
- die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der
höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH nicht zu vertretende
Umstände gleich, die der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich
machen, wie behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung und wesentliche Betriebsstörung, etwa durch Zerstörung
des Betriebes im Ganzen oder wichtigen Abteilungen.
- der Auftraggeber mit den von ihm auszuführenden
Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug kommt, insbesondere wenn
er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
§ 4 Preise
1. Alle Preise verstehen sich
netto, ohne die in Deutschland geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Verpackungskosten, Leih-, Pfand- und
Abnutzungsgebühr für Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu
Lasten des Auftraggebers.
3. Preise aus Angeboten können gegenüber den Rechnungsbeträgen um bis zu 10%
abweichen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung erfolgt, sofern nichts abweichendes
vereinbart wurde, durch Überweisung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung, ohne irgendwelche Abzüge,
wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren.
2. Falls nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen oder vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden, darf die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH ihre Leistungen verweigern bis die Zahlung
erbracht oder entsprechende Sicherheiten geleistet sind.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen
irgendwelcher von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH nicht anerkannter Ansprüche des Auftraggebers ist
ausgeschlossen, soweit diese angeblichen Ansprüche des Auftraggebers nicht auf demselben Vertrag beruhen, aus
dem die Zahlung geschuldet wird. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
1. Die von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH gelieferten Gegenstände bleiben
das Eigentum der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH, bis alle gegenwärtigen Ansprüche der Edelstahlverarbeitung
Bogner GmbH gegen den Auftraggeber, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im
Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Eigentum der
Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Er tritt der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus
dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiter
veräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die
Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht der Edelstahlverarbeitung Bogner
GmbH gehören, weiter veräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt
die Forderung des Auftraggebers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Auftraggeber und der
Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
3. Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH als Hersteller im Sinne
von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so
erwirbt die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Verkehrswertes der Ware der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur
Zeit der Verarbeitung. Der Auftraggeber wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für die
Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH verwahren.
4. Die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH verpflichtet sich, auf
Anforderung die der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5. Nimmt die
Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt der
Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH so lange fort, bis feststeht, dass die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH aus
diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann
§ 7 Beanstandungen
1.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
2.
Kosten, die der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
§ 8 Gewährleistung
Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjähren der
Nacherfüllungsanspruch und der Schadenersatzanspruch wegen eines Mangels innerhalb einer Frist von zwei Jahren,
beginnend mit der Ablieferung der Ware beim Auftraggeber.
§ 9 Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen,
-wenn die Ware vom Auftraggeber
nicht sachgerecht gelagert, benützt oder eingebaut wird;
-für natürlichen Verschleiß;
-bei unsachgemäßer
Einwirkung auf die Ware durch den Auftraggeber oder Dritte;
-bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder
sonstigen Arbeiten durch Dritte.
-bei Flugrost oder falscher Behandlung der Ware mit z.B.
Zementschleierentferner
Chloridhaltige und salzsäurehaltige Produkte, verdünnte Salzsäure,
Silberputzmittel
Reinigungsgeräte die Eisenpartikel, Schleifstäube, Späne oder Schweißspritzer
enthalten
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist
Straubing.
§ 11 Änderung der Rechtsverhältnisse
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Änderungen der Rechtsverhältnisse der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH mitzuteilen. Änderungen sind z. B.:
-bei
Einzelfirmen der Wechsel des Inhabers, Gründung einer OHG, KG, GmbH, GbR etc.
-bei Gesellschaften der
Gesellschafterwechsel, die Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
-bei Veräußerung des
Betriebes oder bei Todesfällen, wenn das Unternehmen fortgeführt wird oder bei Übernahme von Anteilen durch
Erben.
§ 12 Statik, Genehmigungen, Prüfungen
Die Statik ist nicht im Angebot enthalten und
damit kein Auftragsbestandteil. Die Statik muss vom Auftraggeber gesondert in Auftrag gegeben werden. Für
Schäden, die durch fehlende oder falsche Statik z.B. bei Gewichtsüberschreitungen, oder durch unzureichende
Unterkonstruktion entstehen, übernimmt die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH keine Haftung. Für das Einholen
eventuell notwendiger Genehmigungen hat der Auftraggeber zu sorgen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der
unwirksamen Klausel am nächsten kommt.