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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Für die im Wege des Fernabsatzes (Internet, Email, Telefon, Telefax, Brief) geschlossenen Verträge jeglicher Art zwischen der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennen die Auftraggeber diese AGB an.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag über die von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zu erbringende Lieferung / Leistung kommt mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie der Auftragsbestätigung oder Auftragsausführung durch die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zustande.
2. Von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH abgegebene Angebote sind freibleibend und für spätere Lieferungen nicht verbindlich. Es gilt der bei Vertragsabschluss gültige Preis. Angebote sind in der Regel 4 Wochen bindend.
3. Die Annahme von Aufträgen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung eines Auftrages bedarf besonderer, schriftlicher Zustimmung.

§ 3 Lieferung, Lieferfristen
1. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den mit dem Transport beauftragten Unternehmer auf den Auftraggeber über.
3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Versandkosten. Bei Lieferungen in das Ausland anfallende Zölle, Steuern, Gebühren und ähnliches sowie vom Besteller gewünschte besondere Lieferabwicklung und Sonderverpackungen trägt der Auftraggeber.
4. Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Auftraggeber und der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt technische Klärung in allen Einzelheiten und den Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus.
5. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert wenn:
- die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH Angaben, die für die Ausführung des Auftrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder sie der Auftraggeber nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
- die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH nicht zu vertretende Umstände gleich, die der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung und wesentliche Betriebsstörung, etwa durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtigen Abteilungen.
- der Auftraggeber mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug kommt, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.



§ 4 Preise
1. Alle Preise verstehen sich netto, ohne die in Deutschland geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Verpackungskosten, Leih-, Pfand- und Abnutzungsgebühr für Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Auftraggebers.
3. Preise aus Angeboten können gegenüber den Rechnungsbeträgen um bis zu 10% abweichen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, durch Überweisung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung, ohne irgendwelche Abzüge, wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren.
2. Falls nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen oder vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, darf die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH ihre Leistungen verweigern bis die Zahlung erbracht oder entsprechende Sicherheiten geleistet sind.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH nicht anerkannter Ansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit diese angeblichen Ansprüche des Auftraggebers nicht auf demselben Vertrag beruhen, aus dem die Zahlung geschuldet wird. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die von der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH gelieferten Gegenstände bleiben das Eigentum der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH, bis alle gegenwärtigen Ansprüche der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH gegen den Auftraggeber, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Eigentum der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiter veräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH gehören, weiter veräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Auftraggebers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Auftraggeber und der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Ware der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Auftraggeber wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH verwahren.
4. Die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH verpflichtet sich, auf Anforderung die der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5. Nimmt die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH so lange fort, bis feststeht, dass die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann

§ 7 Beanstandungen
1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
2. Kosten, die der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Gewährleistung
Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjähren der Nacherfüllungsanspruch und der Schadenersatzanspruch wegen eines Mangels innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware beim Auftraggeber.

§ 9 Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen,
-wenn die Ware vom Auftraggeber nicht sachgerecht gelagert, benützt oder eingebaut wird;
-für natürlichen Verschleiß;
-bei unsachgemäßer Einwirkung auf die Ware durch den Auftraggeber oder Dritte;
-bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte.
-bei Flugrost oder falscher Behandlung der Ware mit z.B. Zementschleierentferner
Chloridhaltige und salzsäurehaltige Produkte, verdünnte Salzsäure, Silberputzmittel
Reinigungsgeräte die Eisenpartikel, Schleifstäube, Späne oder Schweißspritzer enthalten


§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Straubing.


§ 11 Änderung der Rechtsverhältnisse
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen der Rechtsverhältnisse der Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH mitzuteilen. Änderungen sind z. B.:
-bei Einzelfirmen der Wechsel des Inhabers, Gründung einer OHG, KG, GmbH, GbR etc.
-bei Gesellschaften der Gesellschafterwechsel, die Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
-bei Veräußerung des Betriebes oder bei Todesfällen, wenn das Unternehmen fortgeführt wird oder bei Übernahme von Anteilen durch Erben.

§ 12 Statik, Genehmigungen, Prüfungen
Die Statik ist nicht im Angebot enthalten und damit kein Auftragsbestandteil. Die Statik muss vom Auftraggeber gesondert in Auftrag gegeben werden. Für Schäden, die durch fehlende oder falsche Statik z.B. bei Gewichtsüberschreitungen, oder durch unzureichende Unterkonstruktion entstehen, übernimmt die Edelstahlverarbeitung Bogner GmbH keine Haftung. Für das Einholen eventuell notwendiger Genehmigungen hat der Auftraggeber zu sorgen.

§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.